Klasse A / A1 / A2 / AM / Mofa / B197

Der Motorradführerschein ist in Deutschland eigentlich unterteilt in drei Führerscheinklassen. Die Klasse A1 für den frühen Einstieg mit weniger Leistung, die Klasse A2 für das Fahren auf einem stärker motorisierten Zweirad und die Klasse A. Die Führerscheinklasse A ist der eigentliche Motorradführerschein ohne Einschränkungen. Der optimale Weg, den Motorradführerschein zu erlangen ist es, alle drei Führerscheinklassen aufeinander aufbauend zu absolvieren.Der Motorradführerschein ist in Deutschland eigentlich unterteilt in drei Führerscheinklassen. Die Klasse A1 für den frühen Einstieg mit weniger Leistung, die Klasse A2 für das Fahren auf einem stärker motorisierten Zweirad und die Klasse A. Die Führerscheinklasse A ist der eigentliche Motorradführerschein ohne Einschränkungen. Der optimale Weg, den Motorradführerschein zu erlangen ist es, alle drei Führerscheinklassen aufeinander aufbauend zu absolvieren.

Weiterhin gibt es noch die Führerscheinklasse AM („Rollerführerschein“) für ein Kraftrad mit max. 45 km/h und 50 cm³. Und wer den Einstieg in die motorisierte Mobilität bereits mit 15 Jahren wagen möchte, hat die Möglichkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung bei uns zu erwerben.

Hier die genauen Details der einzelnen Kraftrad-Führerscheinklassen:

Klasse_A

Klasse A

Fahrzeug:

Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A

Alter:

Mindestalter bei Direkteinstieg: 24
oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung notwendig

Klasse_A

Klasse A2

Fahrzeug:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Alter:

Mindestalter: 18 Jahre

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung zu A möglich (dazu ist nur eine praktische Prüfung ohne Theorieprüfung erforderlich)

Mofa

Mofa

Fahrzeug:

max. 25 km/h, einsitzig, Hubraum max. 50 cm³

Alter:

Mindestalter: 15 Jahre

Sonstiges:

Hierbei handelt es sich um eine Mofa-Prüfbescheinigung, welche keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts ist.

Klasse_A

Klasse A1

Fahrzeug:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 50 cm³ bei einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h und max 15 kW.

Alter:

Mindestalter: 16 Jahre

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: AM
Nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung zu A2 möglich (dazu ist nur eine praktische Prüfung ohne Theorieprüfung erforderlich)

null

Klasse AM

Fahrzeug:

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 45 km/h und max. 50 cm³.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h und bis max. 50 cm³.

Alter:

Mindestalter: 16 Jahre

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: keine

null

B196

Fahrzeug:

Die B196-Fahrerschulung berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern bis max. 125 cm³ und 11 kW.

Alter:

Mindestalter: keins, jedoch muss der Teilnehmer seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein!

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: keine