Klasse T / L

Manch einer träumt bereits als Kind davon, wenigstens einmal in seinem Leben einen Traktor zu fahren. In der Fahrerlaubnisklasse T sind sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge zusammengefasst. Der Traktor-Führerschein kann bereits mit Alter von nur 16 Jahren erworben werden. Somit können Kindheitsträume noch schneller in Erfüllung gehen!

In der Fahrerlaubnisklasse L dürfen die land- und forstwirtschaftlichen Maschinen eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Soll zusätzlich noch ein Anhänger gezogen werden, verringert sich die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 25 km/h.

Hier die genauen Details der einzelnen Traktor-Führerscheinklassen:

Klasse_L_T

Klasse T

Fahrzeug:

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen > 60 km/h bbH, mit Anhänger < 40 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen < 40 km/h .

Alter:

Mindestalter: 16 für bbH < 40 km/h und 18 für bbH > 60 km/h

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: L, AM

Klasse_L_T

Klasse L

Fahrzeug:

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max. 40 km/h

Alter:

Mindestalter: 16

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: keine