Manch einer träumt bereits als Kind davon, wenigstens einmal in seinem Leben einen Traktor zu fahren. In der Fahrerlaubnisklasse T sind sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge zusammengefasst. Der Traktor-Führerschein kann bereits mit Alter von nur 16 Jahren erworben werden. Somit können Kindheitsträume noch schneller in Erfüllung gehen!
In der Fahrerlaubnisklasse L dürfen die land- und forstwirtschaftlichen Maschinen eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Soll zusätzlich noch ein Anhänger gezogen werden, verringert sich die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 25 km/h.
Hier die genauen Details der einzelnen Traktor-Führerscheinklassen: