Klasse C / C1 / C1E / CE

Der Lkw-Führerschein ermöglicht es, stattliche Lastzüge sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Ohne auch nur einmal am Steuer gesessen zu haben, ist klar: Einfach ist das ganz bestimmt nicht.

Optimistisch betrachtet lässt sich alles erlernen, wenn der notwendige Ehrgeiz dahinter steckt. Voraussetzung dafür ist jedoch die Führerscheinklasse C, Führerscheinklasse C1 oder die jeweiligen Ausbaustufen CE und C1E.

Wer über die private Nutzung hinaus gehen und somit Berufskraftfahrer werden möchte, benötigt die zusätzliche Grundqualifikation nach dem BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz (abgekürzt: BKrFQG).

Hier die genauen Details der einzelnen Lkw-Führerscheinklassen:

C

Klasse C

Fahrzeug:

Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Kfz mit mehr als 12.000 kg bis 18.000 kg zzG.

Alter:

Mindestalter: 21
Vorbesitz: B

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: C1

C

Klasse C1

Fahrzeug:

Max 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Kfz mit mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg. Mit Anhänger max 750 kg zzG.

Alter:

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: keine

C1E

Klasse CE

Fahrzeug:

Kombination aus Kfz der Klasse C sowie Anhängern und Sattelanhängern mit mehr als 18.000 kg zzG.

Alter:

Mindestalter: 21
Vorbesitz: C

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T

C1E

Klasse C1E

Fahrzeug:

Kombination aus Kfz der Klasse C1 sowie Anhängern und Sattelanhängern von mehr als 750 kg zzG.
Fahrzeugkombination gesamt max. 12.000 kg zzG .

Alter:

Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1

Sonstiges:

Eingeschlossene Klassen: BE